Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Verträge über den Verkauf von historischen Baustoffen und Bauelementen sowie sonstiger Waren und angebotener Nebenleistungen der Firma Historische Baustoffe Behrens kommen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustande.

Diese AGB gelten auch ohne nochmalige Nennung für alle künftigen Verträge.

Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit. Hierfür bedarf es keinen ausdrücklichen Widerspruches durch uns.

2. Angebote/ Vertragsabschluß/ Kaufvertrag

Alle Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf ist stets vorbehalten. Die Reservierung eines oder mehrerer Artikel ist möglich. Eine Reservierung erfolgt mit dem Tag des Zahlungseinganges in Höhe von mind. 45% des Bruttowarenwertes. Diese Reservierung gilt für einen Zeitraum von 14 Kalendertagen. Nach Ablauf dieser Frist und nicht durchgeführten Kauf erfolgt Rückabwicklung. Kaufverträge kommen erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Verkäufer zustande. Maßgeblich für den Inhalt des Kaufvertrages ist die Auftragsbestätigung.

3. Preise/Versandkosten

Ausgewiesene Preise in Angeboten und Auftragsbestätigungen sind Einzelpreise zzgl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%), sofern nicht ausdrücklich auf Bruttopreise hingewiesen wird. Versandkosten werden gesondert ausgewiesen und richten sich nach den Preislisten der beauftragten Unternehmen.

4. Lieferung

Alle Angebote der Firma Historische Baustoffe Behrens gelten ab Lager. Bestellte und bezahlte Ware steht zum vereinbarten Termin für Sie bzw. einem von Ihnen beauftragten Dritten (z.B. Spedition) zur Abholung bereit.

Anlieferungen durch die Firma Historische Baustoffe Behrens erfolgen ausschließlich nach Absprache und Auftragsbestätigung. Der Firma Historische Baustoffe Behrens steht es frei, zur Erfüllung von Lieferaufträgen hierfür geeignete Unternehmen zu beauftragen ( Spedition, DPD, DHL, UPS u.ä.).

Liefer- und Versandkosten berechnen sich aus Gewicht und Abmaßen der Ware sowie der Entfernung zur angegebenen Lieferadresse. Hierzu wird Ihnen ein Angebot unterbreitet. Grundsätzlich verstehen sich die angebotenen Preise, bei Anlieferung über Spedition, frei Bordsteinkante. Entladegeräte bzw. eventuell notwendiger Kraneinsatz ist vom Kunden zu organisieren bzw. gesondert zu beauftragen. Diese Kosten werden zusätzlich in Anrechnung gebracht.

5. Zahlung

Die Bezahlung bestellter Ware erfolgt als Überweisung vorab, Nachnahme oder bar bei Abholung. Andere Zahlweisen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und unserer ausdrücklichen Zustimmung.

Bei Stornierung bereits versandfertiger Ware werden 30% des Bruttowarenwertes als Stornogebühren berechnet.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der bestellten Ware inkl. beauftragter Nebenleistungen (z.B. Transport) bleibt diese Eigentum der Firma Historische Baustoffe Behrens und darf weder bearbeitet, eingebaut, verkauft, verpfändet noch sicherungsübereignet werden.

7. Mängel und Gewährleistung  

Dem Käufer wird als bekannt vorausgesetzt, das es sich bei den Waren des Verkäufers um Baustoffe und Bauelemente handelt, die aus Abbruchgebäuden bzw. Rückbau und Bergung stammen und zum überwiegenden Teil Unikate sind. Abweichende Maße, Oberflächen- und Farbunterschiede sowie Gebrauchs-, Verarbeitungs- und Bergespuren sind daher kein Mangel bzw. berechtigen nicht zur Mängelanzeige.

Eine Haftung für Schäden, die durch Verarbeitung und Einbau mangelhafter Ware entstehen ist ausgeschlossen. Auskünfte zu Materialeigenschaften und Materialbeschaffenheit werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt.

Reklamationen müssen unverzüglich bei Anlieferung der Ware, jedoch spätestens innerhalb einer Woche schriftlich geltend gemacht werden. Bei berechtigten Reklamationen wird Ersatz (sofern vorhanden) geleistet bzw. erfolgt eine Gutschrift in Höhe des reklamierten Warenwertes.

8. Schlussbestimmung

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht zwangsläufig die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Vielmehr wird die unwirksame Regelung durch eine Regelung ersetzt, die dem mutmaßlichen Willen der Parteien entspricht.

Nebenabreden und gesonderte Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand ist Dresden.